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Speisegaststätte und Pension Zur Erholung
Straße der DSF 37
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Zur
Erholung
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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN
HOTELAUFNAHMEVERTRAG
VON
GASTHOF
&PENSION
„Zur
Erholung“
1GELTUNGSBEREICH1.1Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge
über die
mietweise
Überlassungvon
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in
diesem Zusammenhang fürden
Kunden
erbrachten
weiteren
Leistungen
und
Lieferungen
des
Hotels.(Hotelaufnahmevertrag)
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“
umfasst und ersetztfolgende
Begriffe: Beherbergungs-,
Gastaufnahme-,
Hotel-,
Hotelzimmervertrag.1.2Die
Unter-oder
Weitervermietung der überlassenen Zimmer
sowie deren
Nutzung zu
anderen
als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen Zustimmung desHotels
in Textform, wobei §540 Absatz 1 Satz 2 BGB
abbedungen wird, soweit
derKunde
nicht
Verbraucher ist.1.3Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur
Anwendung, wenndies
vorher ausdrücklich vereinbart
wurde.2VERTRAGSABSCHLUSS,-PARTNER,VERJÄHRUNG2.1Vertragspartner
sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag
kommt durch dieAnnahme
des Antrags des Kunden durch das Hotel
zustande. Dem Hotel steht es frei,
die Zimmerbuchung
in Textform zu
bestätigen.2.2Alle
Ansprüche gegen das Hotel verjähren
grundsätzlich in einem Jahr ab
demgesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche
verjähren kenntnisab-hängig
in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer
Verletzung des
Lebens, des Körpers
und
der Gesundheit oder Freiheit beruhen. Diese
Schadenersatzansprücheverjähren
kenntnisunabhängig in 10 Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen
geltennicht
bei
Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung
des
Hotels beruhen.3LEISTUNGEN,PREISE,ZAHLUNG,AUFRECHNUNG3.1Das
Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden
gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die
vereinbarten Leistungen zu
erbringen.3.2Der
Kunde ist verpflichtet, die für die
Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen vereinbarten
bzw. geltenden Preise desHotels
zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
direkt
oder über das Hotel beauftragte
Leistungen,
die durch Dritte erbracht und vom
Hotel
verauslagt werden.3.3Die
vereinbarten Preise verstehen sich
einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Steuern und
lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind
lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen
Kommunalrecht vom Gast selbst
geschuldet
sind, wie zum Beispiel
Kurtaxe.Bei
Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder
der Neueinführung,
Änderung,oder
Abschaffung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nachVertragsabschluss
werden
die
Preise
entsprechend
angepasst.
Bei
Verträgen
mitVerbrauchern
gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss undVertragserfüllung
vier Monate
überschreitet.3.4Rechnungen
des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen
zehn Tagen ab Zugangder
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das
Hotel
kann
die unverzügliche Zahlung
fälliger
Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das
Hotelberechtigt,
die jeweils geltenden gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von
derzeit8
%
bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher
beteiligt ist, in Höhe
von5
% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem
Hotel bleibt der Nachweis
eineshöheren
Schadens vorbehalten.3.5Das
Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss
vom Kunden eine
angemesseneVorauszahlung
oder
Sicherheitsleistung,
zum
Beispiel
in
Form
einerKreditkartengarantie,
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und
dieZahlungstermine
können im Vertrag in Textform vereinbart
werden. BeiVorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen für
Pauschalreisen bleiben diegesetzlichen
Bestimmungen unberührt.3.6In
begründeten Fällen, zum Beispiel
Zahlungsrückstand des Kunden
oder Erweiterung
des Vertragsumfanges, ist das Hotel
berechtigt, auch nach Vertragsabschluss
biszu
Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung
im Sinnevorstehender
Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im
Vertrag
vereinbarten Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu
verlangen.3.7.Das
Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und
während des Aufenthaltes
vomKunden
eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung im
Sinnevorstehender
Ziffer 3.5 für bestehende und künftige
Forderungen aus dem Vertrag
zuverlangen,
soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Ziffer 3.5
und/oderZiffer
3.6geleistet
wurde.3.8Der
Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechstkräftigen Forderung
gegen-über
einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
verrechnen.4RÜCKTRITT
DES
KUNDEN
(ABBESTELLUNG,STORNIERUNG)NICHTINANSPRUCHNAHME
DER
LEISTUNGEN
DES
HOTELS
(NO
SHOW)4.1Der
Kunde hat das Recht, von dem
Hotelaufnahmevertrag bis 2 Wochen vor
demReservierungstermin
kostenfrei zurückzutreten. Bei einem
späteren Rücktritt ist
einpauschalierter
Schadenersatz in Höhe von 80 % der
vereinbarten Zimmerpreise(ohne
Nebenleistungen wie z.B. Frühstück) zu
zahlen.5RÜCKTRITT
DES
HOTELS5.1Sofern
vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb
einer bestimmten Frist
kostenfreivom
Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in
diesem Zeitraum
seinerseitsberechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach denvertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf
Rückfrage des Hotelsmit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum
Rücktritt nicht
verzichtet.5.2Wird
eine gemäß Ziffer 3.5und/oder
Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch
nach Verstreichen einer vom
Hotel
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet, so ist das Hotel
ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.5.3Fernerist
das Hotel berechtigt, aus sachlich
gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag
außerordentlich zurückzutreten,
insbesondere falls:•Höhere
Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu
vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen;•Zimmer
oder Räume
schuldhaft unter irreführender oder falscher
Angabe oder
Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht
werden; wesentliche kann dabei
die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck
sein;•das
Hotel begründeten Anlass zu der
Annahme
hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder
das
Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts-bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen
ist;•derZweck
bzw. der Anlass des Aufenthaltes
gesetzeswidrig ist;•ein
Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2
vorliegt.5.4Der
berechtigte Rücktritt des Hotels begründet
keinen Anspruch des Kunden
auf Schadenersatz.6ZIMMERBESTELLUNG,-ÜBERGABE
UND
-RÜCKGABE6.1Der
Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung bestimmter Zimmer,
soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart
wurde.6.2Gebuchte
Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des
Anreisetages zur
Verfügung.
Der Kunde hat keinen
Anspruch
auf frühere
Bereitstellung.6.3Am
vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem
Hotel spätestens um 10:00
Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel aufgrund der
verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende
Nutzung
bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises
(Listenpreises) in Rechnung
stellen, ab
18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des
Kunden werden
hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem
Hotel
kein oder ein wesentlich
niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt
entstandenist.7HAFTUNG
DES
HOTELS7.1Das
Hotel haftet für von ihm zu vertretende
Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Weiterhin haftet es für sonstige
Schäden,
die auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung
des Hotels bzw. auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des
Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung
des
Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
gleich.
Weitergehende Schadenersatzansprüche
sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht
anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten
Störungen oder Mängel an den
Leistungen des Hotels auftreten, wird das
Hotel bei
Kenntnis oder auf
unverzügliche
Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe
zusorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um dieStörung
zu
beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten.7.2Für
eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem
Kunden nach den
gesetzlichenBestimmungen.
Das Hotel empfiehlt die Nutzung des
Hotelsafes. Sofern der
Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit
einem Wert von mehr als 800
Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von
mehr als 3.500 Euro
einzubringen wünscht, bedarf
dies einer gesonderten
Aufbewahrungsverein-barung
mit dem Hotel.7.3Soweit
dem Kunden ein Stellplatz auf dem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag
zustande.
Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück
abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte
haftet das Hotel
nur nach Maßgabe der
vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1 bis
4.7.4Nachrichten,
Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt
behandelt.
Das Hotel übernimmt die Zustellung,
Aufbewahrung und
–auf
Wunsch-gegen
Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel
haftet hierbei
nur
nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1 Sätze 1
bis 4.8SCHLUSSBESTIMMUNGEN8.1Änderungen
und Ergänzungen
des Vertrages, der Antragsannahme oder
dieser
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sollen
in
Textformerfolgen.
Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.8.2Erfüllungs-und
Zahlungsort sowie ausschließlicher
Gerichtsstand
–auch
für
Scheck-und
Wechselstreitigkeiten
–ist
im kaufmännischen Verkehr
Greifswald.
Sofern
ein Vertragspartner die Voraussetzung des §
38 Absatz 2 ZPO
erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als
Gerichtsstand
Greifswald.8.3Es
gilt deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts
und des
Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.8.4Sollten
einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
wird dadurch die
Wirksamkeitder
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften. |